Orthoclinic Hamburg

Endoprothetik des Ellenbogens

Der Kunstgelenkersatz des Ellenbogens hat seit seiner Einführung in den späten 60er und 70er Jahren jetzt einen festen Platz in der Versorgung von posttraumatischen bzw. degenerativen Erkrankungen des Ellenbogengelenkes gefunden. Statt der starr verblockten Prothesen sind sog. „Sloppy-joint-Prothesen“ bzw. unverblockte Prothesen das Implantat der Wahl, wobei die Indikation sich nach den Bedürfnissen des Patienten, dem noch vorhandenen Knochenlager bzw. der Restfunktion der stabilisierenden Bänder richtet.

Der Operateur versucht, durch Schonung des Streckapparats neben einer funktionellen Flexion möglichst eine nahezu vollständige Extension zu erreichen und zu erhalten. Zwischen 1978 und 1999 wurden 305 GSB-III-Ellenbogenprothesen implantiert, wobei der überwiegende Anteil (77%) sich auf die Grunddiagnose RA (rheumatoide Arthrose) richtete (2% degenerative Arthrose, 21% posttraumatische Arthrose). Das Bewegungsausmaß ließe sich dabei sowohl in Flexion wie auch in der Extension steigern (prosttraumatische Arthrose: Flexion 96 auf 128, Extension –44 auf –32), wobei das Streckdefizit in den Patienten mit einer posttraumatischen Arthrose deutlicher ausfiel als bei den RA-Fällen. Die Überlebensrate betrug über 90% nach 10 Jahren, wobei die Implantate, die bei einer chronischen RA implantiert wurden, eine bessere Überlebensrate auswiesen als die, die aufgrund einer primär rheumatischen Grunderkrankung implantiert wurden. Alternative Verfahren, wie die primäre Resektionsarthroplastik bzw. die Distraktionsarthroplastik, werden nur noch in wenigen Fällen empfohlen. Die Ellenbogenarthrodese sollte jungen posttraumatischen Fällen bzw. Patienten, bei denen aus besonderen Umständen eine Physiorehabilitation nicht möglich ist, vorbehalten bleiben. Die funktionellen Resultate sind denen der Gelenkarthroplastik unterlegen. Daher hat sich die Alloarthroplastik des Ellenbogens als rekonstruktive Maßnahme bei korrekter Indikation und sorgfältiger Technik für den Patienten bewährt.